KI-generiertes Bild: Ein Mann mit dunklen, gepflegten Haaren und einem kurzen Vollbart sitzt auf einer Bank. Er trägt ein blaues Hemd mit Krawatte und hält ein Smartphone in der Hand. Sein rechter Zeigefinger bewegt sich Richtung Smartphone. Im Ohr trägt er weiße Inear-Kopfhörer. Neben ihm sitzt ein weißer Labrador, der eine Schlinge um sein Mal trägt. Die Bank ist aus rötlichem Holz und weist kleine Lücken zwischen den einzelnen Holzstreben auf. Das Gestell ist aus Metall und geschwungen.
KI-generiert

Barrierefreie Website

Barrierefreiheit kennen wir oftmals nur aus dem realen Leben – und selbst hier gibt es noch Vieles zu verbessern.
Menschen ohne Einschränkungen bemerken Hinternisse häufig nicht – so auch im Internet. Darum handelt nun der Gesetzgeber. Ab Juni 2025 wird Barrierefreiheit im Internet und bei technischen Geräten teilweise zur Pflicht. So sollen alle Menschen uneingeschränkt an der digitalen Welt teilnehmen können. Sie können davon profitieren, wenn Sie die Forderungen bereits heute umsetzen.

 

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Wahrnehmbarkeit

Grafik: Stilisiertes AugeInhalte Ihrer Internetseite müssen von allen wahrgenommen werden können. Dazu zählen Menschen mit vorübergehenden oder dauerhaften Seh- und Hörproblemen. Aber auch Personen mit Erkrankungen wie Epilepsie.

Ihre Website benötigt daher Inhalte mit ausreichend Kontrast, alternativen Textbeschreibungen (für Vorlese-Software) und Untertitel bei Videos. Aber auch Animationen und bewegliche Inhalte können ein Problem darstellen. Daher sollten Sie hierauf möglichst verzichten oder Ihre Interessenten müssen die Animation manuell abstellen können.

Robustheit

Grafik: Schutzschild mit zwei bögen am oberen Rand. Unten läuft das Schild spitz zu. In der Mitte ist ein Haken platziert.Inhalte müssen von allen technischen Geräten und durch jede Software genutzt werden können. Abhängigkeiten zu bestimmen Anbietern oder Anwendungen sind nicht zulässig.

Ziel ist es, dass jede Person – unabhängig von der zur Verfügung stehenden Hardware und Software, alle Ihre Website-Inhalte nutzen kann.
So wird sichergestellt, dass alle Menschen – unabhängig von Beeinträchtigungen, Herkunft oder Einkommen – auf alle Inhalte des Internets zugreifen können. Eine Benachteiligung wird vermieden.

Bedienbarkeit

Grafik: Stilisierte Hand mit ausgestrecktem Zeigefinger, über dem ein Halbkreis angebracht istDie Bedienbarkeit im Rahmen des BFSG zielt darauf ab, dass Websites, technische Geräte, Produkte und Anwendungen ohne Einschränkungen von Menschen mit Beeinträchtigungen genutzt werden können.

So muss die Navigation zum Beispiel auch ohne eine Maus bedient werden können. Schaltflächen, Funktionen und Menüs müssen leicht zu finden sein. Allgemein gilt: Der Aufbau der Website muss intuitiv und benutzerfreundlich sein.

Verständlichkeit

Icon: Stilisiertes Ohr mit einem leichten Bogen neben der OhrmuschelVerständlichkeit betrifft nicht nur den Aufbau der Inhalte (es muss leicht erkennbar sein, welches Element welche Funktion hat). Auch Ihre Texte müssen leicht erfassbar sein, so dass Menschen mit Lernschwierigkeiten, geistigen Beeinträchtigungen, Seh- oder Hörproblemen sie verstehen können.

Außerdem müssen Ihre Interessenten die Möglichkeit haben, Kontrast, Schriftgröße und andere Faktoren anzupassen. So stellen Sie sicher, dass Sie niemanden benachteiligen.

Was ist die WCAG?

Wörtlich steht WCAG für Web Content Accessibility Guidlines. Das heißt übersetzt ungefährt „Richtlinien für die barrierefreie Zugänglichkeit von Internet-Inhalten“. Die WCAG stammen aus den USA und beinhalten Kriterien, die eingehalten werden sollten, damit eine Website möglichst barrierearm ist. Durch die Vorgaben der WCAG kann die Internetseite von allen Menschen genutzt werden.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz beinhaltet keine genauen Vorgaben, die eine Website einhalten muss. Es besagt lediglich, dass (unter anderem) eine Website in bestimmten Fällen barrierearm zu sein hat.

Wie wissen wir denn nun, welche Gestaltungsmöglichkeiten zulässig sind und welche nicht?

Hier kommt die WCAG ins Spiel. Sie unterscheidet Kriterien drei verschiedener Stufen:

  1. A
  2. AA
  3. AAA

Die Kriterien der ersten beiden Kategorien sind maßgeblich für das BFSG und daher einzuhalten.

Die Kriterien der Stufe „AAA“ sind Idealbilder, die nach aktuellen technischen Möglichkeiten nicht einhaltbar sind oder deren Einhaltung unzumutbar beziehungsweise nicht verhältnismäßig wäre. Sie sind quasi das Idealbild für eine barrierefreie Internetseite, aber derzeit (leider) unerreichbar. Einen Teil der Kriterien aus den Stufen „A“ und „AA“ habe ich Ihnen bereits im obigen Abschnitt zum BFSG genannt.

Grafik: KI-generiert; drei Luftballons in blau, grün und gelb schweben nebeneinander. Der vierte Ballon in der Reihe sieht aus wie eine Galia-Melone mit grün-gelber Schale und grün-gelben Ader-ähnlichen Maserungen. Alle Ballons haben weiße Fäden, die nach unten hängen. Der Hintergrund ist ein Verlauf von gelb über grün bis grün-blau.

Für wen gilt das BFSG nicht?

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden sind grundsätzlich von diesen Vorgaben ausgenommen. Ausnahme: Es wird eine Online-Terminbuchungssoftware oder ein Onlineshop angeboten. Dann müssen diese barrierefrei sein.

Auch Unternehmen, deren Kundschaft ausschließlich aus Geschäftsleuten bestehen (B2B-Unternehmen) müssen das BFSG nicht einhalten. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern den barrierefreien Zugang zu ermöglichen.

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